Testament

Ein Testament können Sie entweder selbst von Hand schreiben, datieren und unterzeichnen oder es kann in Form einer öffentlichen Urkunde bei einer Notarin oder einem Notar erstellt werden.

Bewahren Sie das Testament an einem sicheren Ort auf, der einer Vertrauensperson bekannt ist. Zusätzlich ist es möglich, das Testament bei der zuständigen Behörde oder in einem Notariat zu hinterlegen. Das Testament behält seine Gültigkeit bis zu seinem Wiederruf oder einer Änderung.

Falls Fragen auftauchen bezüglich des Testaments, besteht die Möglichkeit, die unentgeltliche Rechtsauskunft in Anspruch zu nehmen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung über die Daten der unentgeltlichen Rechtsauskunft im Oberengadin.

Sie haben offene Fragen, die Sie mit jemandem besprechen möchten? Wir unterstützen Sie gerne auf schriftlichem, telefonischem und persönlichem Weg.