Betreuungsvertrag

Gewisse Familien oder die betreuungsbedürftige Person entscheiden sich, eine Person einzustellen, die die Betreuung übernimmt. Dies kann über längere Zeit, ein sehr zeitintensives Engagement werden. Mit einem Vertrag können die Anliegen und Ansprüche festgehalten und Klarheit geschaffen werden über die durchzuführenden Leistungen und die Kosten.

Es ist auch möglich, ein Familienmitglied über einen Betreuungsvertrag zu entschädigen.

Folgende Punkte gehören in einen schriftlichen Pflege- und Betreuungsvertrag:

  • Kontaktdaten der betreuenden und betreuungsbedürftigen Person
  • Beginn und Ende des Pflegeverhältnisses inkl. Kündigungsfrist
  • Entschädigung und Spesen
  • Beschreibung der Hilfs- und Pflegeleistungen
  • Abwesenheits- und Ferienregelungen

Die rechtlichen Vorlagen zum hauswirtschaftlichen Arbeitsverhältnis entnehmen Sie folgenden Webseiten:

Gemäss Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft gelten gemäss Art. 3 hauswirtschaftliche Tätigkeiten als Arbeiten, die der allgemeinen Pflege des Haushalts dienen, insbesondere:

  • Reinigungsarbeiten
  • Wäschen und Bügeln
  • Einkaufen
  • Kochen
  • Mithilfe bei der Betreuung von Kindern, Betagten und Kranken
  • Unterstützung von Betagten und Kranken in der Alltagsbewältigung

Eine Vorlage für einen Betreuungs- und Pflegevertrag stellt die Pro Senectute zur Verfügung. Es ist auch möglich, den Vertrag bei der unentgeltlichen Rechtsauskunft prüfen zu lassen.

Welche Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet werden müssen, können Sie folgendem Flyer entnehmen. Zusätzlich müssen Sie die Hausdienstmitarbeitende oder den Hausdienstmitarbeitenden gegen Unfall versichern.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Sozialleistungen und die Unfallversicherung Ihrer Angestellten verantwortlich sind. Falls Sie verpflichtet sind, die berufliche Vorsorge für ihre Betreuungsperson einzuzahlen, finden Sie alle wichtigen Informationen in folgendem Flyer.

Weitere relevante Informationen zur Anstellung einer Person, die die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten übernimmt, finden Sie hier.

Sie haben offene Fragen, die Sie mit jemandem besprechen möchten? Wir unterstützen Sie gerne auf schriftlichem, telefonischem und persönlichem Weg.