Hilflosenentschädigung

Wer im Alter dauerhaft auf Pflege und Betreuung angewiesen ist, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Hilflosenentschädigung erhalten. Die Höhe ist davon abhängig, wie stark die Person auf Unterstützung angewiesen ist. Je nach Ausmass der Hilflosigkeit werden drei Schweregrade - leicht, mittel und schwer - unterschieden.

Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben grundsätzlich Personen, die

  • eine AHV-Rente oder Ergänzungsleistungen erhalten,
  • seit mindestens einem Jahr ununterbrochen Pflege und Betreuung benötigen und
  • ihren Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt in der Schweiz haben.

Weitere Informationen zur Hilflosenentschädigung erhalten Sie beim Sozialversicherungsamt Kanton Graubünden.

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