Träumen Sie davon, Ihren Ruhestand in Ihrem Heimatland zu verbringen? Informieren Sie sich frühzeitig, welche Besonderheiten es mit sich bringt, wenn Sie zurück in ihr Heimatland gehen.
Beantworten Sie dazu folgende Fragen:
Ihre Aufenthaltsbewilligung erlischt unwiderruflich mit dem Umzug ins Ausland. Bei einer Rückkehr in die Schweiz, müssen Sie die Aufenthaltsbewilligung neu beantragen.
Bei einer Niederlassungsbewilligung haben Sie die Möglichkeit, diese bis maximal vier Jahre aufrecht zu halten. Um die Verlängerung der Niederlassungsbewilligung in der Schweiz bei einem Umzug ins Ausland zu verlängern, müssen Sie vor der Ausreise beim Amt für Migration und Zivilrecht die Verlängerung schriftlich beantragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Abmeldeerklärung/ Definitiver Wegzug ins Ausland.
Sie haben offene Fragen, die Sie mit jemandem besprechen möchten? Wir unterstützen Sie gerne auf schriftlichem, telefonischem und persönlichem Weg.