Vor der Pension

Anspruch auf eine Altersrente

Die Altersrente ist in drei Säulen aufgeteilt:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherungsrente (AHV/1. Säule)
  • Berufliche Vorsorge (BVG/2. Säule) und
  • Guthaben der privaten Vorsorge (3. Säule)

Die erste Säule garantiert zusammen mit der Ergänzungsleistung die Existenzsicherung. Das einbezahlte Geld in der Pensionskasse sorgt dafür, dass der gewohnte Lebensstandard erhalten bleibt. Die private Vorsorge gilt als Ergänzung, um ein komfortables Leben im Alter sicherzustellen.

Die Webseiten des Bundes und des Kantons liefern wichtige Informationen zum Anspruch der Altersrente.

AHV (1. Säule)

  • Rentenvorausberechnung AHV

    Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über die voraussichtlich zu erwartende Rente der AHV. Sie können das entsprechende Formular bei der AHV-Ausgleichskasse oder bei der AHV-Zweigstelle bei ihrer Gemeinde beziehen. Der Antrag kann auch online ausgefüllt werden.

  • Anmeldung AHV

    Sie sollten Ihre AHV-Rente drei bis vier Monate vor dem Erreichen des Rentenalters bei der AHV Zweigstelle oder bei der Ausgleichskasse beantragen. Der Antrag kann auch online ausgefüllt werden. Die Berechnung der AHV-Rente kann einige Zeit dauern.

  • Anspruch Altersrente

    Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt. Bei Frauen liegt dies aktuell bei 64 und bei Männer bei 65 Jahren.

    Die ordentliche Altersrente kann um ein oder zwei Jahre vorbezogen oder um höchstens fünf Jahre aufgeschoben werden. Wer die Altersrente vorbezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente.

    Detaillierte Informationen entnehmen Sie folgenden beiden Links:

Falls Sie weitere Informationen wünschen oder Fragen bei der Anmeldung haben, stehen wir Ihnen auf schriftlichem, telefonischen oder persönlichen Weg für ein Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.

Pensionskasse (2. Säule)

Vor Ihrer Pensionierung sollten Sie sich überlegen, wie Sie Ihr Geld beziehen möchten:

  • Einmalige Auszahlung
  • Lebenslange Rente
  • Teilbetrag auszahlen und den Restbetrag als regelmässige Rente beziehen

Jede Pensionskasse hat ein anderes Reglement unter welchen Voraussetzungen ein Bezug möglich ist. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber, bis wann Sie eine Anmeldung vornehmen müssen, um das Geld aus der Pensionskasse auszahlen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die Altersleistungen der Pensionskasse schriftlich mitgeteilt werden muss.

Vorbereitung auf die Pensionierung

Sie stehen kurz vor der Pensionierung oder liebäugeln mit einer früheren Pensionierung. Setzen Sie sich frühzeitig mit der Pensionierung auseinander. Nebst den finanziellen Aspekten, ist auch die Gestaltung Ihrer neu erlangten Freizeit ein wichtiges Thema.

  • Möchten Sie mit reduziertem Pensum weiterarbeiten?
  • Möchten Sie sich freiwillig engagieren?
  • Möchten Sie etwas neues Lernen wie z.B. eine Sportart oder eine Sprache?
  • Möchten Sie sich einem langersehnten Projekt widmen wie z.B. einem Hausumbau oder einer Reise?
  • Wo möchten Sie alt werden? Ziehen Sie einen Umzug in eine neue Region oder ins Ausland in Erwägung?

Sie haben offene Fragen, die Sie mit jemandem besprechen möchten? Wir unterstützen Sie gerne auf schriftlichem, telefonischem und persönlichem Weg.

Unfallversicherung

Mit dem Austreten aus dem Arbeitsmarkt, fällt die Unfallversicherung über den Arbeitgeber weg. Wenden Sie sich deshalb vor dem Rückzug aus dem Arbeitsleben an Ihre Krankenkasse, um die Unfallversicherung einzuschliessen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, was bei der Unfallversicherung alles integriert ist. Allenfalls ist es sinnvoll, eine Zusatzversicherung abzuschliessen.

Sie haben offene Fragen, die Sie mit jemandem besprechen möchten? Wir unterstützen Sie gerne auf schriftlichem, telefonischem und persönlichem Weg.