Die Ergänzungsleistung zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken.
Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Teilen:
Sie erhalten Ergänzungsleistungen, wenn Sie:
Die jährlichen Ergänzungsleistungen entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen, die angerechnet werden können. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Personen, die zu Hause leben, und Personen, die in einem Heim wohnen.
Bei Fragen zur Ergänzungsleistung können Sie sich an die Beratungsstelle Alter und Gesundheit, die Pro Senectute oder an die AHV Zweigstelle in Ihrer Gemeinde wenden.