Prämienverbilligung

Wenn Sie in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben, gewährt Ihnen der Kanton Graubünden Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung.

Einen Anspruch auf Prämienverbilligung (IPV) haben Personen und Familien, die bei einem vom Bund anerkannten Krankenversicherer die obligatorische Grundversicherung abgeschlossen haben und am 1. Januar ihren Wohnsitz im Kanton Graubünden haben oder im Laufe des Jahres aus dem Ausland in den Kanton Graubünden zugezogen sind. Prämienverbilligungen gelten nicht für die Zusatzversicherung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Sozialversicherungsamts Kanton Graubünden.