Überbrückungsleistungen

Personen, die nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, können Überbrückungsleistungen beantragen.

Die Existenz ausgesteuerter älterer Personen soll bis zum Erreichen des Rentenalters sichergestellt werden. Die Überbrückungsleistungen bestehen aus jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden sowie der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.

Damit man Anspruch auf diese Leistungen geltend machen kann, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Genaue Informationen finden Sie auf der Seite vom Bundesamt für Sozialversicherungen BSV.

Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie auf der SVA Graubünden Website. Bei Fragen zu den Überbrückungsleistungen können Sie sich an die Beratungsstelle Alter und Gesundheit oder an die AHV Zweigstelle in Ihrer Gemeinde wenden.