Hilfsmittel zur AHV

Die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung AHV unterstützt Sie finanziell mit Hilfsmitteln für Ihren Alltag

Zu diesen Hilfsmitteln zählen zum Beispiel:

  • Lupen-Brillen
  • Sprechgeräte
  • Prothesen für das Gesicht
  • Schuhe vom Orthopäden
  • Rollstühle ohne Motor
  • Hörgeräte
  • Perücken

Die AHV beteiligt sich an den Kosten, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Welcher Betrag übernommen wird, sehen Sie auf der Webseite des Sozialversicherungamts Kanton Graubünden.

Anspruchsbedingung: Sie können Geld für Hilfsmittel erhalten, wenn Sie eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen und in der Schweiz wohnen. Entsprechende Merkblätter und Formulare zu Hilfsmitteln der AHV finden Sie im Onlineschalter SVA Graubünden oder ausgedruckt bei der SVA-Zweigstelle Ihrer Gemeinde.

Sie haben offene Fragen, die Sie mit jemandem besprechen möchten? Wir unterstützen Sie gerne auf schriftlichem, telefonischem und persönlichem Weg.