Todesfall

Von einem Verstorbenen Abschied zu nehmen, bedeutet einen geliebten Menschen aus dem Leben zu verabschieden und dessen Tod zu akzeptieren. Das Abschiednehmen von verstorbenen Angehörigen ist ein wichtiger Teil des Trauerprozesses und hilft dabei, die Trauer zu verarbeiten und zu bewältigen.

Todesfall bescheinigen

  • Ihr Angehöriger ist zu Hause verstorben

    Bei einem Todesfall zu Hause, kontaktieren Sie Ihren Hausarzt oder Hausärztin. Falls dieser nicht erreichbar ist, rufen Sie den Dienstarzt an. Unter der Nummer 144 erfahren Sie wer Dienst hat. Der Hausarzt oder die Hausärztin wird den Tod feststellen und die ärztliche Todesbescheinigung ausfüllen. Klären Sie ab, ob der Hausarzt oder die Hausärztin die Todesbescheinigung direkt dem zuständigen Zivilstandsamt übermittelt.

  • Ihr Angehöriger ist im Spital/in einer Pflegeinstitution verstorben

    Das Pflegepersonal informiert im Spital und in der Pflegeinstitution den zuständigen Arzt oder die zuständige Ärztin. Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel direkt an das zuständige Zivilstandsamt übermittelt. Verlangen Sie für Ihre Ablage eine Kopie der Todesbescheinigung.

  • Tod infolge eines Unfalls

    Bei einem Tod infolge eins Verkehrs-, Arbeits- oder Haushaltsunfalles sowie bei Suizid, informieren Sie neben dem Arzt umgehend die Polizei 117. Die Polizei wird den Unfallhergang oder den Suizid untersuchen.

Todesfall melden

Der Tod ist in der Region Maloja der Wohnortsgemeinde und dem Zivilstandsamt der Region Maloja unverzüglich oder spätestens am nächsten Arbeitstag zu melden. Bestellen Sie beim Zivilstandsamt gleich den Todesschein.

Informieren Sie bei einer Erwerbstätigkeit auch umgehend den Arbeitgeber des Verstorbenen.

Organisieren und entscheiden

Folgende Entscheidungen und organisatorische Herausforderungen stehen für die Angehörigen unmittelbar an. Vielfach haben Verstorbene spezielle Wünsche bezüglich ihrer Beisetzung, einer allfälligen Organspende und der Todesanzeige geäussert oder schriftlich festgehalten. Diese werden meist in einer Sterbeverfügung und / oder im Testament festgehalten. Es ist ratsam, diese Informationen und Dokumente frühzeitig beizuziehen.

  • Bestattung

    Art und Ort der Bestattung festlegen. Im Engadin gibt es zwei Bestattungsunternehmen:

    Der Bestatter kommt zu Ihnen nach Hause, in das Spital oder ins Heim, um folgende Schritte zu besprechen:

    • Kremation oder Erdbestattung
    • Auswahl einer Urne oder eines Sarges
    • Aufbewahrung bis zur Erdbestattung oder Kremation
    • Überführung des Leichnams an einen anderen Ort, auch ins Ausland
    • Wahl der Bestattungsart
    • Anfertigung des Grabsteins
    • Ort und Datum der Abdankung oder Beisetzung 
  • Planung der Trauerfeier

    Nehmen Sie mit der Kirchgemeinde Kontakt auf, um den Ablauf der Trauerfeier zu besprechen, falls Sie eine kirchliche Trauerfeier wünschen. Organisieren Sie dafür einen Redner oder eine Rednerin, einen Lebenslauf, Blumen, Musik und ein Leidmahl.

  • Leidzirkulare verfassen

    Sie können Leidzirkulare verfassen, um diese an Freunde, Bekannte und Familie zu senden und/oder Sie können eine Todesanzeige in der Engadiner Post oder der Südostschweiz schalten. Gammetermedia.ch hilft Ihnen bei der Gestaltung der Todesanzeige oder beim Leidzirkular. Sie erreichen Sie unter Tel.: 081 837 90 00.

Nach der Trauerfeier

Nach der Trauerfeier fallen weitere administrative Aufgaben an, die erledigt werden sollten.

  • Weitere Institutionen informieren

    Weitere Institutionen über den Todesfall informieren und eine Kopie des Todesscheins beilegen: Versicherungen, Banken, Arbeitgeber, Krankenkasse, Pensionskasse, AHV, SVA, Liegenschaftsverwaltung, etc.

  • Abonnemente kündigen

    Allfällige Abonnemente und Verträge kündigen: ÖV (Halbtax, GA), Zeitschriften, und alle anderen Abonnements, Vereinsmitgliedschaft, Mietverträge, etc.

  • Nachlass

    Im ZGB ab Art. 457 ist das Erbrecht festgehalten. Falls kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, wird der Nachlass gemäss dem ZGB aufgeteilt. Falls ein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, muss dieser unverzüglich dem Regionalgericht Maloja zugestellt werden. Gemäss ZGB Art. 556 heisst es, findet sich beim Tode des Erblassers eine letztwillige Verfügung vor, so ist sie der Behörde abzugeben, auch dann, wenn sie als ungültig erachtet wird.

    Regionalgericht Maloja
    Plazza da Scoula
    7500 St.Moritz
    081 257 59 55

    Weitere Infos rund ums Thema Nachlass kann auf folgender Webseite vom Bund nachgelesen werden.

  • Trauercafé

    Das Trauercafé bietet Trauernden einen geschützten Rahmen um sich mit anderen Menschen über die Trauer- und Verlusterfahrungen auszutauschen.
    Immer wieder geraten wir Menschen in Lebenssituationen, die uns an unsere Grenzen führen. Meist sind dies Situationen, in denen wir mit Tod, Trennung oder gesellschaftlichen Tabus konfrontiert werden. Wir reagieren mit Wut, Fassungslosigkeit und mit Trauer.

    Die Gruppe startet gemeinsam um 16 Uhr und ist in sich geschlossen. Die Termine dauern bis 18 Uhr.

    Daten für das Trauercafé Oberengadin:
    Dienstag, 10.10.2023
    Dienstag, 14.11.2023
    Dienstag, 12.12.2023
    Dienstag, 09.01.2024
    Dienstag, 13.02.2024

    Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer.

Sie haben offene Fragen, die Sie mit jemandem besprechen möchten? Wir unterstützen Sie gerne auf schriftlichem, telefonischem und persönlichem Weg.