Patientenverfügung

Durch eine Patientenverfügung treffen Sie im Voraus Entscheidungen bezüglich medizinischer Massnahmen, wie zum Beispiel künstlicher Beatmung oder Reanimation, für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, selbstständig zu entscheiden.

Es geht darum, dass Sie im Voraus festhalten, welche medizinischen Massnahmen Sie möchten und welche Sie ablehnen. Dies hilft den Ärztinnen und Ärzten gemäss Ihrem Willen zu handeln, falls Sie sich eines Tages sich nicht mehr äussern können oder urteilsunfähig sind. Zusätzlich entlastet eine Patientenverfügung Ihre Angehörigen.

Das Ausfüllen der Patientenverfügung kann Fragen aufwerfen. Zögern Sie nicht, Ihren Hausarzt zu kontaktieren und mit ihm die Patientenverfügung zu besprechen.

Die Patientenverfügung hat kein Ablaufdatum, dennoch ist es sinnvoll, sie alle zwei Jahren zu überprüfen. Bei Bedarf passen Sie die Patientenverfügung an und setzen hinter die Änderung das Datum und die Unterschrift. Jede Überprüfung sollte mit dem Datum und der Unterschrift vermerkt werden.

Beim Schweizerischen Roten Kreuz und dem FMH Berufsverband können Vorlagen elektronisch heruntergeladen werden. Die Pro Senectute verkauft den Docupass, der den Vorsorgeauftrag, die Patientenverfügung, Anordnung für den Todesfall und Informationen zum Testament enthalten.

Sie haben offene Fragen, die Sie mit jemandem besprechen möchten? Wir unterstützen Sie gerne auf schriftlichem, telefonischem und persönlichem Weg.